Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 28. September 2020 zum Aktenzeichen 2 BvR 1435/20 entschieden, dass ein nationalen Haftbefehl und eines Europäischen Haftbefehls verfassungsgemäß sind.
Der Beschwerdeführer rügt die Verletzung seines Grundrechts auf die Freiheit der Person aus Art. 2 Abs.
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